MANDAT UND HONORAR
Sie wissen, was übernommen wird, bevor die Vertretung beginnt.
Ziel, Umfang, Vorgehen und Honorar werden so geklärt, dass Sie die nächste Entscheidung mit Überblick treffen können.
Die erste Einordnung
Am Anfang stehen Ihre konkrete Situation, mögliche Fristen und das Ergebnis, das Sie erreichen möchten. Es wird geklärt, welche Unterlagen für eine belastbare Einschätzung benötigt werden und welcher nächste Schritt den größten Nutzen verspricht. Eine umfassende Aktenprüfung oder schriftliche Stellungnahme erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich beauftragt wird.
Klare Vereinbarung vor weiterer Vertretung
Je nach Sache können Zeithonorar, Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz oder ein Pauschalhonorar für klar begrenzte Leistungen in Betracht kommen. Die passende Form wird vor Beauftragung schriftlich festgelegt – gemeinsam mit Auftrag, Ziel und den übernommenen Aufgaben.
Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten, Übersetzungskosten oder ein mögliches Kostenrisiko gegenüber der Gegenseite werden getrennt erklärt, soweit sie zu diesem Zeitpunkt einschätzbar sind. Sie sollen nicht nur wissen, was rechtlich möglich ist, sondern auch, welcher Weg wirtschaftlich vertretbar ist.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nur im Umfang des Vertrags. Auf Wunsch übernimmt die Kanzlei die Deckungsanfrage. Selbstbehalt, Deckungsgrenzen und nicht gedeckte Leistungen bleiben möglich.
Verfahrenshilfe
Wer die Kosten eines Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts nicht tragen kann, kann unter gesetzlichen Voraussetzungen Verfahrenshilfe beantragen. Das zuständige Gericht entscheidet über Bewilligung und Umfang.
Kein Erfolgshonorar
Es wird keine Beteiligung am Streitgegenstand oder am erstrittenen Betrag vereinbart. Zulässige Honorarformen und Auslagen werden transparent festgehalten.
DER NÄCHSTE SINNVOLLE SCHRITT
Klären Sie zuerst, was erreicht werden soll und welcher Aufwand dafür sinnvoll ist.
Sie erhalten Orientierung, bevor Sie eine weitreichende Entscheidung treffen.